November 6, 2009

Bundesgerichtshof weist Klage wegen Stadionverbot zurück

Der BGH hat entschieden, dass Stadionverbote gegen Fans auch nach Verdacht der Beteiligung an Gewalttaten ausgesprochen werden können. Dies sei vom Hausrecht des jeweiligen Vereins gedeckt.
Ein Dauerkarteninhaber des FC Bayern München hatte geklagt, nachdem er ein zweijähriges Stadionverbot erhalten hatte, obwohl er jede Beteiligung an Randalen zwischen Bayern-Fans und den Anhängern des MSV Duisburg im März 2006 bestritten hatte.


Die Polizeigewerkschaft und der DFB haben die Entscheidung des BGH begrüßt. Wir sehen in diesem Grundsatzurteil eine Bestätigung unserer Linie, durch den Erlass von Stadionverboten gegen Gewalttäter oder Randalierer friedliche Fans vor gewaltbereiten Zuschauern zu schützen. "Randalierer sind in der Minderheit", sagte Theo Zwanziger. Angesichts zunehmender Gewalt und Brutalität bei Ausschreitungen auf Fußballplätzen hat er aber vor Hysterie gewarnt.
Der Präsident sagte der "Bild am Sinntag", man muss die Zahlen der Ermittlungsverfahren gegen Fußball-Rowdys in den richtigen Zusammenhang stellen. Jedes Jahr würden 1,4 Millionen Spiele ausgetragen, allein in der Bundesliga wurden in der vergangenen Saison 17,7 Millionen Fans gezählt. "Deshalb spricht man über eine Minderheit", betonte Zwanziger. Er begrüßte aber ausdrücklich das Urteil des Bundesgerichtshofes zu den Stadionverboten.